2.3 Zugänglichkeit der Maschine

  • Zugänglichkeit der Web-Anwendung
    • Ausfall-Sicherheit von Hard- und Software (Sicherheits-Updates)
    • Kapazitäten der Rechenleistung und Bandbreite (Kompression)
  • Zugänglichkeit der Inhalte (Barrierefreiheit)
    • für Browser aller Art und Betriebssysteme (auch für Seh-Behinderte)
    • für Suchmaschinen
  • Zugänglichkeit von Funktionen: Usability und Interface-Gestaltung
    • für Benutzer ("Frontend")
    • für Administratoren, Moderatoren usw. ("Backend")

 

Fließtext: 

Durch die Organisation und Präsentation von Wissen im Internet bekommt die technische Zugänglichkeit dazu eine massive Bedeutung, insbesondere, wenn man ein Recht auf Bildung als das „Recht auf die totale Beteiligung an dem erreichten Weltwissen“ [Ba93, S. 5] versteht. Zur Aufrechterhaltung des Server-Betriebs und der Webanwendung – nebst Anbindung an das Internet – ist zunächst die Zugänglichkeit der Inhalte (Barrierefreiheit) von Interesse, für die es zum Teil auch rechtliche Vorschriften gibt3. Bezüglich interaktiver Web-Anwendungen und dem Trend zu Social Media wird auf den zunehmend auch die Zugänglichkeit der Funktionen bedeutsam4

3 In Deutschland z.B. im BITV geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/bitv/index.html

4 Siehe z.B. „BIENE nimmt Forschungssemester“: http://www.einfach-fuer-alle.de/biene-2008/#biene08-pm01

Ergänzende Informationen und Quellen: 

Suchmaschinen-Optimierung (SEO) und Drupal:

Zu Vorschriften des Staates bezüglich Barrierefreiheit siehe das im BITV in Deutschland: http://www.gesetze-im-internet.de/bitv/index.html

Für Usability in Social Media siehe z.B. „BIENE nimmt Forschungssemester“ (http://www.einfach-fuer-alle.de/biene-2008/#biene08-pm01)

 

Gruppen: